Mitglied
werden
Die Mitglieds-/Verbandsorganbeiträge pro laufendem Jahr monatlich sind wie folgt festgelegt:
Der entsprechende Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag und wird als solcher entrichtet (Ausnahmen davon bedürfen der Zustimmung des Verbandsvorstands) und er ist bis 6 Wochen ab Anmeldung als Neu-Mitglied und weiter laufend bis spätestens 15. März eines Jahres auf das Konto des ÖBV MICH einzuzahlen. Der Mitgliedsbeitrag kann durch Leistungen für den Verband abgegolten werden.
Der umsatzabhängige Anteil des Verbandsorganbeitrags für Assoziative Organe ist bis 6 Wochen nach Abrechnung des Geschäftes auf das Konto des ÖBV MICH einzuzahlen. Er wird durch den ÖBV MICH durchgehend im Rahmen der Qualitäts-Nachkontrolle überprüft.